„Das ist ein wichtiges und klärendes Signal in der Errichtungsphase der Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Gleiches gilt für die gerade beginnende Diskussion um eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen“ sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.
In Nordrhein-Westfalen richtet sich der DBfK Nordwest jetzt auf eine intensive Auseinandersetzung mit der Landespolitik ein. „Nach dem Wahlsieg der CDU freuen wir uns jetzt auf politische Unterstützung für die Selbstverwaltung“, so Dichter.
Keine Beschränkung der Freiheit des einzelnen Mitglieds durch Pflichtmitgliedschaft
Mit dem im April getroffenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz sollte sich die Diskussion um eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen auf die Aspekte konzentrieren, die wichtig sind. Dazu gehöre, eine umfassende Information der Pflegenden in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen und so die Beteiligung der Berufsgruppe an der Diskussion zu ermöglichen.
Das Verwaltungsgericht in Mainz hat die Pflichtmitgliedschaft unter anderem dadurch belegt, dass die Beachtung der eigenen gewissenhaften Berufsausübung als Kernelement der Mitgliedschaft in einer Pflegekammer keine elementare Beschränkung der persönlichen Freiheit des einzelnen Mitgliedes darstelle.
Quelle: DBfK