
Die vorgesehene Amtszeit der Kammerversammlung beträgt fünf Jahre. Am 16. und 17. Dezember soll dann die konstituierende Sitzung stattfinden und im Januar die Wahl des Vorstandes erfolgen.
Knapp 100.000 professionell Pflegende zwischen Rhein und Ruhr hatten die Wahl. Bis zum 31. Oktober konnten sie die Zusammensetzung der ersten Kammerversammlung in Nordrhein-Westfalen bestimmen. 60 Sitze waren für das Parlament der Pflegenden zu vergeben.
Nach Auswertung der Stimmen hat die Wahlleitung des Errichtungsausschusses bereits am 4. November das vorläufige Wahlergebnis bekannt gegeben.
98.534 Pflegekräfte waren wahlberechtigt, wie die Wahlleitung am Freitag mitteilte. An der Wahl beteiligt hatten sich rund 21.800 Pflegefachpersonen, das entspricht 22 Prozent der Wahlberechtigten. 66 Wahlvorschläge waren zur Wahl zugelassen, davon 11 Einzelkandidierende und 55 Listen.
Pflegekammer: Zukunftsgestaltung der Pflege
Wählen konnten die Kammer-Mitglieder jeweils innerhalb ihrer Wahlgruppe – Altenpflege oder interdisziplinäre Pflege – in einem der fünf Regierungsbezirke, in dem sie registriert sind. Die gewählten VertreterInnen haben jetzt zwei Wochen Zeit, die Wahl anzunehmen.
Für Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, ist die Wahl der Kammerversammlung „ein wichtiger Meilenstein für die Pflege in Nordrhein-Westfalen.“ Mit dieser Wahlbeteiligung habe bereits jetzt ein bedeutender Teil an der Zukunftsgestaltung der Pflege aktiv mitgewirkt.
„In Anbetracht der ersten Wahl eines für die Berufsgruppe neuen Selbstverwaltungsorgans ist das ein erfreuliches Ergebnis und für die gewählte Vertretung sicher Ansporn zugleich, auch zukünftig in einen engen Dialog mit den Mitgliedern zu gehen, um die Interessen der Pflege zu stärken“, erklärte Postel.
Quelle: Pflegekammer NRW