
Zur Zeit sitzen die Gesundheits- und Sozialminister sowie die Kultusminister der Länder mit den zuständigen Bundesministerien zusammen, um die Zusammenführung der Ausbildung der einzelnen Pflegeberufe (Kranken‑, Kinderkranken- und Altenpflege) zu einer 3‑jährigen „generalisierten Ausbildung“ zu regeln.
Die Umsetzung hätte zur Konsequenz, dass die neuen Pflegefachfrauen und ‑männer, wie diese dann heißen sollen, in Zukunft nicht mehr die fachlichen Kompetenzen haben können, die ein Absolvent in der Kinderkrankenpflege heute aufweist. Auch Sicht von Mayatepek besteht die große Gefahr, dass es im Rahmen einer Generalisierung der Berufsausbildung zu einem Verlust der Expertise „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ und zu einem weiteren Fachkräftemangel in der ambulanten und stationären Kinderkrankenpflege kommen wird.
Mayatepek führte aus, dass auch weiterhin eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflege benötigt wird, die über fundiertes Fachwissen und Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsphasen und komplexen Familiensystemen verfügt. Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland fordere zu Recht eine sowohl quantitativ als auch qualitativ angemessene Schwerpunktsetzung in der „Gesundheits- und Krankenpflege“ während der theoretischen und praktischen Berufsausbildung.
Erfahrungen aus der Schweiz zeigten allerdings, dass die Generalisierung zu einer deutlichen Verschlechterung der Qualität in der Pflege geführt habe, was dort inzwischen zu Bestrebungen zu einer Umkehr nach sich zöge. Aus Sicht der Patienten und zur Aufrechterhaltung der Qualität gäbe es also durchaus auch Gründe, die „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ in der pflegerischen Erstausbildung zu erhalten und den Kinderkrankenpflegeberuf weiter aufzuwerten.