
Testpflicht adé
Die Masken- und Testpflicht für die Beschäftigten und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll vorzeitig zum 1. März auslaufen.
Die Gesundheitsministerinnen und ‑minister von Bund und Ländern vereinbarten ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten bundesweiten Corona-Schutzvorgaben.
Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen brauchen dann keinen Test mehr. Sie sollen aber vorläufig bei Besuchen ebenso wie Patienten in Arztpraxen weiter Maske tragen.
Lauterbach: „Corona-Infektionslage seit Wochen stabil“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, unterm Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil.
Die Krankenhäuser könnten Corona-Kranke gut versorgen. Lauterbach erklärte, nur wer Patienten oder Heimbewohner besuche und Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. Das sollte der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.
Lauterbach sagte, die Pandemie sei noch nicht vorbei. Aber die Pandemie habe ihren Schrecken verloren. Das Virus sei im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehe man Konsequenzen.
Wegen einer möglicherweise kritischen Pandemielage in diesem Winter waren mehrere bundesweite Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Seit einiger Zeit werden die staatlichen Auflagen aber gelockert.
Zuletzt war Anfang Februar bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen vorzeitig ausgesetzt worden. Im Nahverkehr gelten nach entsprechenden Regelungen der Länder ebenfalls keine Maskenpflichten mehr.
Nach und nach hatten die Bundesländer auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auslaufen lassen.
Quellen: BMG, RND