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141 Einrich­tun­gen in Nordrhein-Westfa­len (NRW), darun­ter Praxen, Klini­ken und Labore, wurden mittels einer Überwa­chungs­ak­tion des staat­li­chen Arbeits­schut­zes dahin­ge­hend geprüft, wie gut ihre Patien­ten, Ärzte und medizi­ni­schen Assis­tenz­kräfte vor der Strah­len­be­las­tung bei Herzka­the­ter-Unter­su­chun­gen geschützt sind. Gravie­rende Mängel hat es nicht gegeben, sodass keine sofor­tige Still­le­gung der Röntgen­ge­räte nötig war. Dennoch fiel das Ergeb­nis nicht positiv aus. Von den 141 Einrich­tun­gen mit insge­samt 265 Herzka­the­ter-Arbeits­plät­zen konnten gerade einmal vier als mängel­frei ausge­wie­sen werden.

Umgekehrt wurden also in 137 Einrich­tun­gen Mängel gefun­den und in rund jeder zweiten Einrich­tung (71 Einrich­tun­gen) wurden sogar gleich zehn Mängel­punkte oder mehr festge­stellt. Bei der Überprü­fung wurde sich an die gesetz­li­chen Vorga­ben bei der Anwen­dung von Röntgen­strah­len gehal­ten. Dem entspre­chend galten als Unter­su­chungs­kri­te­rien die Fachkunde der Beschäf­tig­ten, die durch­zu­füh­rende Sachver­stän­di­gen­prü­fung an den Röntgen­ge­rä­ten, die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie die Unter­wei­sung und Schutz­aus­rüs­tung der Beschäf­tig­ten.

In insge­samt acht Fällen musste die Nutzung von Geräten durch externe Mitar­bei­ter unter­sagt werden, weil sie über keine entspre­chende Geneh­mi­gung verfüg­ten. Eine beson­dere Auffäl­lig­keit war im Bereich der Fachkunde festzu­stel­len. Gut ein Drittel der Mängel bezogen sich auf diesen Faktor. So konnten Kardio­lo­gen einen Nachweis über die Fachkunde für die „Notfall­dia­gnos­tik“ nachwei­sen, nicht aber eine Nachweis über die sonstige erfor­der­li­che Fachkunde. Dabei ist diese von hoher Bedeu­tung im Strah­len­schutz, wohin­ge­gen die Fachkunde „Notfall­dia­gnos­tik“ im medizi­ni­schen Bereich zur niedrigs­ten Gruppe gehört und nicht ausrei­chend ist für den Herzka­the­ter-Arbeits­platz.

„Die hohe Anzahl der gefun­de­nen Mängel zeigt mir, dass die Kontrolle der Herzka­the­ter-Arbeits­plätze überfäl­lig war. Bei derar­ti­gen Unter­su­chun­gen oder Eingrif­fen müssen die Strah­len­be­las­tun­gen für die Patien­ten und die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter so gering wie möglich sein. Das medizi­ni­sche Perso­nal entspre­chend aus- und weiter­zu­bil­den, trägt ganz wesent­lich dazu bei“, bewer­tete Karl-Josef Laumann, NRW-Minis­ter für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les, die Ergeb­nisse.

Aus diesem Grund musste von der Überwa­chungs­stelle 50 Verfah­ren einge­lei­tet werden, die von 55 Euro Verwar­nungs­geld bis hin zu 5.000 Euro Bußgeld reichen.

Quelle: Landes­re­gie­rung NRW