
Einer der elementaren Fragen, die sich aufgrund der neuen HKP-Richtlinie stellt, ist das benötigte Qualifikationsprofil der pflegerischen Leistungserbringer.
Denn: Im Lichte der neuen Regelung dürfen fortan spezialisierte Pflegedienste sowie spezialisierte Einrichtungen für die Wundversorgung innerhalb und außerhalb der Häuslichkeit der Versicherten tätig werden.
Seit dem 1. Januar 2022 sind nun die Vergütungen für die Leistungen von Wundbeauftragten mit erweiterter Qualifikation gegenüber nicht-spezialisierten Pflegediensten verbessert worden.
Zeichnen sich hierdurch parallele Versorgungsstrukturen ab?
Der Berliner Pflegedienstbetreiber und sozialversicherungsrechtliche Experte Dr. Jan Basche greift im Gespräch mit dem Kölner Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Großkopf die relevanten Fragestellungen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die hierdurch entstehenden Auswirkungen in der Pflegepraxis auf.
- Welches Qualifikationsprofil wird gefordert?
- Wie sieht der Arbeitsalltag von Wundbeauftragten mit erweiterter Qualifikation aus?
- Lohnt sich der Fortbildungsaufwand?
- In welchem Verhältnis stehen die sonstigen Pflegemaßnahmen zu den Maßnahmen in der Wundversorgung?
- Warum kann die Wundversorgung nicht zu Hause durchgeführt werden?
- Welche Rolle spielen die spezialisierten Einrichtungen zur Wundversorgung überhaupt?
Die Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen rund um das Thema „Wundversorgung“ erfahren Sie in diesem Video.