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HKP-Richtlinie
Inter­view Prof. Dr. Großkopf mit Dr. Basche zur Novel­lie­rung der HKP-Richt­li­nie

Einer der elemen­ta­ren Fragen, die sich aufgrund der neuen HKP-Richt­li­nie stellt, ist das benötigte Quali­fi­ka­ti­ons­pro­fil der pflege­ri­schen Leistungs­er­brin­ger.

Denn: Im Lichte der neuen Regelung dürfen fortan spezia­li­sierte Pflege­dienste sowie spezia­li­sierte Einrich­tun­gen für die Wundver­sor­gung inner­halb und außer­halb der Häuslich­keit der Versi­cher­ten tätig werden.

Seit dem 1. Januar 2022 sind nun die Vergü­tun­gen für die Leistun­gen von Wundbe­auf­trag­ten mit erwei­ter­ter Quali­fi­ka­tion gegen­über nicht-spezia­li­sier­ten Pflege­diens­ten verbes­sert worden.

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Zeich­nen sich hierdurch paral­lele Versor­gungs­struk­tu­ren ab?

Der Berli­ner Pflege­dienst­be­trei­ber und sozial­ver­si­che­rungs­recht­li­che Experte Dr. Jan Basche greift im Gespräch mit dem Kölner Rechts­an­walt Prof. Dr. Volker Großkopf die relevan­ten Frage­stel­lun­gen der neuen gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen und die hierdurch entste­hen­den Auswir­kun­gen in der Pflege­pra­xis auf.

  • Welches Quali­fi­ka­ti­ons­pro­fil wird gefor­dert?
  • Wie sieht der Arbeits­all­tag von Wundbe­auf­trag­ten mit erwei­ter­ter Quali­fi­ka­tion aus?
  • Lohnt sich der Fortbil­dungs­auf­wand?
  • In welchem Verhält­nis stehen die sonsti­gen Pflege­maß­nah­men zu den Maßnah­men in der Wundver­sor­gung?
  • Warum kann die Wundver­sor­gung nicht zu Hause durch­ge­führt werden?
  • Welche Rolle spielen die spezia­li­sier­ten Einrich­tun­gen zur Wundver­sor­gung überhaupt?

Die Beant­wor­tung dieser und vieler weite­rer Fragen rund um das Thema „Wundver­sor­gung“ erfah­ren Sie in diesem Video.