Am 4. Dezember vergangenen Jahres hat sich ein tragischer Fall im St.-Martini-Krankenhaus in Duderstadt (Landkreis Göttingen) zugetragen. Eine 81 Jahre alte Patientin hatte sich einer Blutgefäßoperation am Bein unterzogen und starb zwei Tage später, da anscheinend die Blutkonserven während einer Bluttransfusion verwechselt wurden.
Medienberichten zufolge hatte die später Verstorbene die Blutkonserve einer fast namensgleichen Patientin erhalten, die sich zeitgleich wegen einer Behandlung in dem Krankenhaus aufhielt. Aufgrund des unnatürlichen Todesfalls wurde sofort die Göttinger Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die daraufhin gegen zwei behandelnde Ärzte wegen fahrlässiger Tötung ermittelt hat. Den Ärzten wurde unmittelbar nach dem Todesfall fristlos gekündigt.
Anästhesist klagt gegen seine Kündigung
Der Vorfall hat nun ein weiteres Nachspiel, denn einer der Ärzte, der als Anästhesist in dem Krankenhaus tätig war, klagt jetzt gegen seine Kündigung, da er nicht für den Vorfall verantwortlich gemacht werden könne. Zum einen habe das Labor die Blutkonserven verwechselt, sodass es sich damit um ein Organisationsverschulden des Krankenhauses handele. Zum anderen macht er geltend, dass er nicht die ausdrückliche Anweisung für eine Transfusion gegeben habe.
Dem wird entgegen gesetzt, dass kein sogenannter „Bedside-Test“ durchgeführt wurde, bei dem unmittelbar am Patientenbett die Blutgruppe des Patienten bestimmt wird. Dieser Test ist vor jeder Bluttransfusion obligatorisch durchzuführen und soll eine mögliche Verwechslung verhindern. Das Arbeitsgericht Göttingen wird sich diese Woche mit dem Fall auseinandersetzen.